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   BGH, 21.10.1976 - 4 StR 440/76   

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https://dejure.org/1976,1399
BGH, 21.10.1976 - 4 StR 440/76 (https://dejure.org/1976,1399)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1976 - 4 StR 440/76 (https://dejure.org/1976,1399)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 440/76 (https://dejure.org/1976,1399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines besonders schwerwiegenden Rauschsuchtfalls mit der möglichen Folge des Ausschlusses der Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 440/76
    Rechtsprechung und Schrifttum haben dies indessen übereinstimmend nur in besonders schwerwiegenden Suchtfällen angenommen, vor allem dann, wenn es infolge langjährigen Rauschmittelmißbrauchs zu schweren Persönlichkeitsveränderungen gekommen war (vgl. OGHSt 3, 109, 110; OLG Hamm NJW 1973, 1424; Ehrhard bei Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl. S. 127) oder wenn der Süchtige von einem derart unwiderstehlichen Drang (Rauschhunger) beherrscht war, daß er nicht anders handeln konnte (vgl. OLG Hamm MDR 1959, 143, 144; Langelüddecke, Gerichtliche Psychiatrie, 3. Aufl. S. 344).
  • OLG Hamm, 12.04.1973 - 2 Ss 258/73
    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - 4 StR 440/76
    Rechtsprechung und Schrifttum haben dies indessen übereinstimmend nur in besonders schwerwiegenden Suchtfällen angenommen, vor allem dann, wenn es infolge langjährigen Rauschmittelmißbrauchs zu schweren Persönlichkeitsveränderungen gekommen war (vgl. OGHSt 3, 109, 110; OLG Hamm NJW 1973, 1424; Ehrhard bei Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl. S. 127) oder wenn der Süchtige von einem derart unwiderstehlichen Drang (Rauschhunger) beherrscht war, daß er nicht anders handeln konnte (vgl. OLG Hamm MDR 1959, 143, 144; Langelüddecke, Gerichtliche Psychiatrie, 3. Aufl. S. 344).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 253/77

    Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten -

    Dabei sind für die Beurteilung maßgebend vor allem das Alter und die Persönlichkeit des süchtigen, Art, Menge und Dauer des Rauschmittelkonsums sowie die Umstände, die für die Begehung der Tat bestimmend waren (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 440/76 m. Nachw.).
  • BGH, 24.07.1979 - 5 StR 339/79

    Ausschluss der Steuerungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit aufgrund krankhafter

    Vor allem dann, wenn es infolge langjährigen Rauschmittelmißbrauchs zu schweren Persönlichkeitsveränderungen gekommen ist, oder wenn der Süchtige von einem derart unwiderstehlichen Drang (Rauschhunger) beherrscht war, daß er nicht anders handeln konnte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 440/76, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 982).
  • BGH, 27.07.1978 - 4 StR 361/78

    Subsidiarität des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber dem

    Dies wird jedoch nur in besonders schwerwiegenden Suchtfällen angenommen, vor allem dann, wenn es infolge langjährigen Rauschmittelmißbrauchs zu schweren Persönlichkeitsveränderungen gekommen ist oder wenn der Süchtige von einem derart unwiderstehlichen Drang beherrscht war, daß er nicht anders handeln konnte (BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 440/76 - mit Nachweisen).
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